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Lizenzbedingungen für das Annotate-Add-On für den IBM Rational ClearCase SCM Adapter


1 Definitionen

Der vorliegende Vertrag tritt mit seinem Abschluss in Kraft. In diesem Vertrag sind die Lizenzbedingungen für das folgende Softwareprodukt festgelegt:
  • Annotate-Add-On für den IBM Rational ClearCase SCM Adapter
Dieses Produkt wird in der folgenden Lizenzvereinbarung als das "Programm" bezeichnet.     Das Programm wird mit einer Online-Hilfe geliefert, in der die Programmeigenschaften und deren Anwendung beschrieben sind ("die Dokumentation").
Als "Benutzer" wird in der folgenden Lizenzvereinbarung eine Person bezeichnet, die eine Vollversion oder eine Evaluierungsversion des Programms benutzt.
Als "Vollversion" wird die unbegrenzt lauffähige und voll funktionsfähige Ausgabe des Programms bezeichnet. Als "Evaluierungsversionen" werden die zeitlich begrenzt lauffähige und voll funktionsfähige Ausgabe des Programms sowie die in ihrer Funktionalität eingeschränkte und unbegrenzt lauffähige Ausgabe des Programms bezeichnet.

2 Einräumung von Nutzungsrechten

2.1 Lizensierung pro Benutzer

Dem Lizenznehmer der Vollversion wird ein nicht-exklusives, zeitlich unbegrenzt gültiges Recht gewährt, das Programm auf einem oder mehreren Computern zu benutzen und zu diesem Zweck zu vervielfältigen. Das Programm kann auf Einzelplatz- oder Mehrplatzcomputern installiert werden. Für jeden Benutzer der Vollversion des Programms muss eine Lizenz erworben werden. Dem Lizenznehmer der Evaluierungsversion wird ein gemäß vorstehender Ziffer 1 beschränktes Nutzungsrecht ausschließlich zum Zwecke der Evaluierung eingeräumt

2.2 Erstellung von Sicherungskopien

Dem Lizenznehmer wird das Recht gewährt, die Software für Backup- und Archivierungszwecke zu kopieren.

3 Einschränkungen

3.1 Geistiges Eigentum

Das Urheberrecht am Programm steht alleine Plugin Smithy Software zu und vorbehaltlich aller in diesem Vertrag enthaltenen Bedingungen und Lizenzeinräumungen verbleibt das Urheberrecht am Programm und an der Dokumentation bei Plugin Smithy Software.
Es gilt als ausdrücklich vereinbart, dass diese Lizenz nur das Recht auf Benutzung gemäß den Festlegungen dieses Vertrags, nicht aber das Eigentum am Quellcode des Programms oder dessen Herausgabe bzw. Zugänglichmachung an den Lizenznehmer einschließt.

3.2 Reverse Engineering und Geheimhaltung

Der Lizenznehmer verpflichtet sich, in bezug auf das Programm keine Übersetzung, keine Disassemblierung oder kein Reverse Engineering vorzunehmen, außer dies ist in zwingenden Vorschriften des geltenden Urheberrechts vorgesehen.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, die von Plugin Smithy Software zur Verfügung  gestellten Programme nicht weiterzugeben oder allgemein zugänglich zu machen. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, den Link zu der für den Lizenznehmer eingerichteten Eclipse-Update-Site nicht weiterzugeben oder allgemein zugänglich zu machen.

3.3 Aktualisierte Programmversionen (Updates)

Erhielt der Lizenznehmer das Programm als Aktualisierung (Update) einer früheren Version oder Erweiterung (Upgrade) eines anderen Produkts, so wird die vorliegende Lizenz im Tausch gegen die frühere Lizenz erteilt. Durch Installation und Benutzung einer aktualisierten oder erweiterten Version erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, die Lizenz für die ältere Version zu beenden. Der Lizenznehmer darf die ältere Version nicht mehr benutzen und die Lizenz für die ältere Version nicht an eine andere Person oder Organisation weitergeben.


4 Gewährleistung und technische Unterstützung

4.1 Leistungsfähigkeit des Programms

Plugin Smithy Software übernimmt die Gewährleistung dafür, dass das Programm in allen wesentlichen Punkten  der Dokumentation entspricht, sofern die darin enthaltenen einschlägigen Anweisungen beachtet werden. Diese Gewährleistung erstreckt sich nicht auf die Anwendung des Programms in einer Weise, die nicht in der Dokumentation beschrieben ist (zum Beispiel durch Aufruf nicht dokumentierter Funktionen oder durch Außerachtlassung der dokumentierten Beschränkungen), oder auf die Benutzung modifizierter Kopien des Programms, es sei denn, solche Änderungen wurden von Plugin Smithy genehmigt.
Plugin Smithy Software gewährleistet weiter, Urheberin des Programms und befugt zu sein, dem Lizenznehmer das Programm in Lizenz zu überlassen, und dass das Programm in bezug auf geistiges Eigentum keine Rechte Dritter verletzt.
Sollte das nicht modifizierte Programm den Festlegungen in bezug auf diese beschränkte Garantie nicht genügen, so hat Plugin Smithy Software unverzüglich auf eigene Kosten und nach eigenem Ermessen (i) eine Korrektur oder einen Workaround etwaiger vom Lizenznehmer gemeldeter reproduzierbarer Fehler vorzunehmen und eine aktualisierte Version des Programms zur Verfügung zu stellen oder (ii) gemäß diesem Vertrag gezahlte Lizenzgebühren zurückzuerstatten. In diesem letztgenannten Fall hat der Lizenznehmer Anwendung und Verteilung des Programms umgehend einzustellen. Die Dauer der Gewährleistung beträgt ein Jahr ab Inkrafttreten dieses Vertrags.
Technische Unterstützung der vorgenannten Art wird nur über E-Mail geleistet. Durch Korrekturversionen des Programms gemäß Teil (i) ergibt sich keine Verlängerung der Gewährleistungsfrist.

4.2 Beschränkungen und Haftungsausschluss

Sofern es sich um einen Gewährleistungsfall im vorbeschriebenen Sinne handelt, sind vorstehend die einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel für solche Gewährleistungsfälle aufgeführt. Die vorgenannte Gewährleistung tritt an die Stelle aller sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien, Gewährleistungen oder Bedingungen sowie aller stillschweigenden Garantien oder Bedingungen hinsichtlich der Eignung für einen bestimmten Zweck, der handelsüblichen Brauchbarkeit oder der handelsüblichen Qualität.

5 Schadenersatzregelungen

Eine Haftung des Lizenzgebers für die einfach fahrlässige Verletzung von vertraglichen Pflichten, die nicht vertragswesentliche Hauptpflichten sind, ist ausgeschlossen.

6 Geltendes Recht

Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts sowie unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Als vereinbarter Gerichtsstand gilt München (LG München I).

Plugin Smithy Software
Lärchenstr. 2a
82041 Deisenhofen
Deutschland
E-Mail: info (at) pluginsmithy.com
Web: http://www.pluginsmithy.com

Erstellt: 21. Januar 2008